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Jedes Mitglied welches Arbeitsstunden leisten muss, hat mindestens fünf pro Jahr zu leisten.

Die Bedingungen hierzu sind in der Satzung festgelegt.

Werden die Stunden nicht geleistet, wird ein entsprechender Ersatzbetrag fällig der in der Gebührenordnung festgelegt ist.

Arbeitsstunden Icon

Die Meldung von geleisteten Arbeitsstunden erfolgt über den "Arbeitsstundenzettel".


Normalerweise liegen die Arbeitsstundenzettel in der "Anglerruh", wenn dort mal keine Formulare mehr ausliegen und gerade niemand vom Vorstand da ist, dann könnt Ihr hier das Formular runterladen und ausdrucken.

Download Arbeitsstundenzettel