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Fischerprüfung

Inhalt

  1. Grundsätzliches
  2. Pflichtvorbereitungslehrgang
  3. Rahmenlehrplan
  4. Durchführung Vorbereitungslehrgang
  5. Durchführung Fischerprüfung
  6. Jugendfischereischein
  7. Kurs beim ASV
  8. Anmeldung Vorbereitungslehrgang

Grundsätzliches

Wer in Baden-Württemberg die Angelfischerei ausüben will, muss einen Fischereischein besitzen. Voraussetzung für den Erwerb in Baden-Württemberg, ist die Teilnahme an einem vom Ministerium anerkanntenFisch Comic Pflichtvorbereitungslehrgang, wie Sie zum Beispiel der Landesfischereiverbandes Baden-Württemberg e.V. anbietet. Außerdem muss die Fischerprüfung / Sachkundeprüfung bestanden werden.

Pflichtvorbereitungslehrgang

Die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang muss sich auf alle Fachgebiete erstrecken, mit der jeweiligen Mindeststundenzahl je Fachgebiet und mindestens 30 Stunden dauern, da sonst eine Zulassung zur staatlichen Fischerprüfung nicht möglich ist.
Im Einzelnen werden folgende Fachgebiete nach einem landeseinheitlichen Rahmenlehrplan in Wort und Bild, von speziell geschulten Ausbildern des Landesfischereiverbandes Baden-Württemberg e.V. geschult.

Rahmenlehrplan

Sachgebietmin. Std.
Allgemeine Fischkunde 4
Spezielle Fischkunde 4
Gewässerökologie und Fischhege 8
Gerätekunde, Fangtechnik und Behandlung und Verwertung von Fischen  
Theoretische Ausbildung 3
Praktische Ausbildung - Fanggeräte, Gebrauch 4
Behandlung gefangener Fische - Versorgen und Verwerten 2
Gesetzeskunde 5

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Durchführung Vorbereitungslehrgang

  • Sämtliche Schulungen müssen besucht werden. Es muss je Teilnehmer ein Stundennachweis - 30 Std. - über die Teilnahme an dem Vorbereitungslehrgang geführt werden. Bewerber, die diesen Nachweis bei Prüfungsbeginn nicht vorlegen können, werden von der Prüfungsbehörde zurückgewiesen.
  • Die Schulungsgebühr muss spätestens bis zum ersten Schulungstag entrichtet werden. Scheidet ein Teilnehmer während der ersten zwei Lehrgangsabende aus, so wird ihm die Hälfte der Lehrgangsgebühren zurückerstattet. Bei späterem Fernbleiben werden keine Gebühren erstattet. Nach begonnener Teilnahme an einem Intensivkurs können keine Gebühren mehr erstattet werden.
  • Der Teilnehmer muss bis zur Fischerprüfung das 10. Lebensjahr vollendet haben. Vom 10. - 18. Lebensjahr muss die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vorliegen.
  • Während des gesamten Ablaufes der Schulungs- und Prüfungstage übernimmt der Landesfischereiverband Baden-Württemberg e.V., der Landesfischereiverband Baden e.V., die Vereine sowie die Schulungsleiter keine Haftung für Personen und Sachschäden irgendwelcher Art.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass die Staatliche Fischerprüfung ausschließlich in deutscher Amtssprache durchgeführt wird. Das Verstehen der deutschen Sprache ist daher unbedingt erforderlich.
    Auf Antrag kann in der Prüfung ein Dolmetscher mit entsprechender Zulassung eingesetzt werden.
Gebühren 
Erwachsene 200.- €
Jugendliche 130.- €
Prüfungsgebühr 35.- €

 

Lehrgangsunterlagen (optional) 
Fragenkatalog mit Code 19,90.- €
Arbeitsblätter Fischerprüfung von Landesfischereiverband  
 5 Fachgebiete                                                          je Heft 6,50.- €

Durchführung der Fischerprüfung

  • Die Fischerprüfung wird im Auftrag des Ministeriums für Ernährung und Ländlicher Raum in Baden-Württemberg durch den Landesfischereiverband Baden-Württemberg e.V. durchgeführt. Sie findet landesweit zweimal jährlich in der Regel 2. Samstag im Mai und am 3. Freitag im November um 14 Uhr statt. Bei Nichtbestehen sowie für Versäumer durch Krankheitsfall (nur mit ärztlicher Bescheinigung), gibt es am 3.Samstag im Februar des Folgejahres um 13 Uhr, je Regierungsbezirk einen zentralen Nachprüfungstermin. Bei erneutem Lehrgangsbesuch – z.B. wegen Nichtbestehens der staatlichen Fischerprüfung – ist die volle Lehrgangsgebühr zu entrichten.
  • Die Prüfung, wird schriftlich im Ankreuzverfahren durchgeführt.
  • Innerhalb von zwei Stunden sind 60 Fragen, nach dem Musterfragenkatalog (enthält ca. 800 Fragen) aus allen Sachgebieten zu beantworten. Um die Fischerprüfung zu bestehen, müssen mindestens 45 Fragen insgesamt sowie je die Hälfte aus jedem Fachgebiet richtig angekreuzt werden.
    Ein Muster Fragebogen kann hier eingesehen werden: Fragebogen
    Ein entsprechender Antwortbogen ist hier zu sehen: Antwortbogen
  • Wer sich während der Prüfung nicht an die vorgegebene Prüfungsordnung hält, kann von der Prüfung ausgeschlossen werden. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht bestanden.
  • Nach bestandener Prüfung erhält der Bewerber von der Prüfungsbehörde ein Zeugnis. Hat er die Prüfung nicht bestanden so teilt ihm die Prüfungsbehörde dies mit.
  • Die Unterlagen die Sie während der Prüfung erhalten bestehen im wesentlichen aus den Prüfungshinweisen, den Fragen und dem Markierungsbogen. und Zunächst lesen Sie bitte die Prüfungshinweise durch und unterschreiben Sie diesen. Dann bitte die Fragen sorgfältig lesen und die richtige Antwort auf dem Markierungsbogen ankreuzen. Achtung der Markierungsbogen schreibt durch. Falls Sie Notizen machen oder die Fragen zunächst auf dem Fragebogen ankreuzen bitte darauf achten, das der Markierungsbogen nicht darunter liegt. Sind alle Fragen beantwortet, dann wird der Markierungsbogen zusammen mit dem Prüfungshinweis bei der Leitung abgegeben.

Jugendfischereischein

Jugendliche, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, können einen Jugendfischereischein beantragen. Der Jugendfischereischein wird bis zum Ende des Kalenderjahres ausgestellt, in dem der Jugendliche das sechzehnte Lebensjahr vollendet. Er berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei unter Aufsicht einer mindestens achtzehn Jahre alten Person, die Inhaber eines gültigen Fischereischeins ist.

Siehe hierzu auch die Diskussion um den Jugendfischereischein mit 7 Jahren: zum Artikel

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Kurs beim ASV

Der ASV Konstanz veranstaltet anerkannte Vorbereitungslehrgänge des Landesfischereiverbandes Baden-Württemberg als Wochenendseminare. Bitte beachten Sie, das der ASV Konstanz ausschließlich den Herbstkurs anbietet. Der Frühjahrskurs wird vom ASV Konstanz nicht angeboten.
Wie im allgemeinen Teil bereits erwähnt müssen diese Kurse mindestens 30 Stunden umfassen. Ohne die Mindeststundenzahl ist keine Zulassung zur Prüfung möglich.

Falls Sie Interesse an einer Kursteilnahme haben, stellen Sie bitte vor der Anmeldung sicher, das Sie an allen Kurswochenenden teilnehmen können.

Versäumte Stunden können in einem kompakten Wochenendseminar nicht nachgeholt werden. In Ausnahmefällen ist dies in anderen Seminaren möglich. Die Organisation hierfür hat der Teilnehmer selbst durchzuführen. Eine Übersicht aller Kurse entnehmen Sie bitte der Homepage des LFV-BW.

Da die Kurse immer sehr frühzeitig ausgebucht sind, müssen Sie sich frühzeitig anmelden.

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Anmeldung Vorbereitungslehrgang

Aufgrund der aktuellen Lage kann der ASV Konstanz e.V. keinen Vorbereitungslehrgang in diesem Jahr anbieten. Sofern sich der Sachverhalt ändert, werden wir dies auf unserer Homepage veröffentlichen.

Kursplan:

Derzeit nicht verfügbar

Anfahrtsbeschreibung:

Derzeit nicht verfügbar

Anmeldung:

 Sie können sich dann über den folgenden Link anmelden: Hier klicken

Falls hier kein Kurs angezeigt wird, ist die Anmeldung derzeit leider nicht möglich.