Jugendfischereischein mit 7 Jahren

Um was es geht

Im Fischereigesetz §32 des Landes Baden Württemberg ist verankert, dass Jugendliche zwischen 10 und 16 Jahren einen Jugendfischereischein erwerben können. Dieser berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei unter Aufsicht eines mindestens 18 Jahre alten Inhabers eines Fischereischeins.

Für die Angelsportvereine in Baden Württemberg war diese Regelung schon immer ein Handicap. Die Vereine kümmern sich darum, dass Kinder den verantwortungsvollen Umgang mit der Natur erlernen. Entnahme und natürliche Reproduktion müssen sich die Waage halten. Um dies zu erreichen muss das gesamte Ökosystem unserer Gewässer gehegt und gepflegt werden. Genau das tun die Fischereivereine in ihrer täglichen (Jugend-)Arbeit. Jugendliche die nicht selbst aktiv angeln dürfen, werden sich an der Vereinsarbeit eher nicht beteiligen. Wenn Jugendliche erst mit 10 Jahren beim Angeln aktiv werden können ist das ein Nachteil für die Jugendarbeit.

In einer Zeit in der sich die Gesellschaft immer weiter von der Nahrungsbeschaffung aus der Natur der unmittelbaren Umgebung entfernt, ist die Jugendarbeit der Fischer als wichtig einzustufen. Es wird der Respekt vor den Lebewesen vermittelt und wie oben erwähnt geht der Umgang mit den Ökosystemen unserer Gewässer weit über den bloßen Fischfang hinaus. Die auf dieser Homepage dargestellten Aktivitäten mögen als Beweis hierfür dienen.

Die Naturverbundenheit der Angelfischer sollte den jungen Menschen so früh wie möglich vermittelt werden können. Dafür treten wir ein.

Ganz nebenbei sei noch gesagt, dass unsere Angler eine fundierte Ausbildung als Vorbereitung auf die Fischerprüfung absolvieren müssen bevor Sie sich mit der Angelei beschäftigen.

Was bisher geschah

Das Fischereigesetz soll bedingt durch Verpflichtungen gegenüber der EU sowie wegen notwendiger redaktioneller Anpassungen, unter anderem an das geänderte Bürgerliche Gesetzbuch und an die Grundbuchordnung, geändert werden.
In diesem Zusammenhang soll auch das Mindestalter für den Jugendfischereischein von 10 auf 7 Jahre heruntergesetzt werden. Hierauf fokusiert die nachfolgende Aufstellung der bisherigen Ereignisse.

Im Landtag wird das Thema im Ausschuss für den ländlichen Raum und Verbraucherschutz behandelt.
Die Mitglieder finden sich in nachfolgendem Link. hier klicken

  • 08.11.2011 der Gesetzentwurf wird beim Landtag eingereicht
    Der Gesetzentwurf zur Änderung des Fischereigesetzes wird beim Landtag durch Hr. Ministerpräsident Kretschmann eingereicht. Unter anderem ist auch die Herabsetzung des Mindestalters für den Jugendfischereischein auf 7 Jahre vorgesehen.

    Eingereichter Gesetzentwurf siehe hier

    Der Gemeindetag sieht als einziger angehörter Verband die Absenkung des Mindestalters als kritisch an. Alle anderen Verbände äußern sich hierzu nicht ausdrücklich.

    Zu den Stellungnahmen heißt es weiter:

    An der Absenkung des Alters für den Jugendfischereischein wurde festgehalten. Die Herabsetzung der Altersgrenze für den Jugendfischereischein auf sieben Jahre soll die Jugendarbeit der Fischereiverbände verbessern und das Interesse der Kinder an Naturvorgängen wecken. In Bundesländern, in welchen eine entsprechende Regelung schon vor mehreren Jahren eingeführt wurde, wurden keine negativen Erfahrungen gemacht.

    So weit so gut. Ein lang gehegter Wunsch der Fischereiverbände und Vereine scheint in Erfüllung zu gehen.

  • 07.12.2011 1. Lesung des Gesetzentwurfs
    Alle vier Fraktionen stimmen darin überein, dass Kinder möglichst früh mit der Natur in Berührung kommen sollen. Jugendliche sollen die Natur erleben. Von Vertiefung der Kenntnisse ist die Rede. Ebenso wird den Fischereiverbänden und Vereinen für Ihre Arbeit ausdrücklich gedankt.

    Protokoll der Lesung: siehe Seite 946-949

    Es scheint immer noch alles in Ordnung zu sein.

  • Zwischen 1. und 2. Lesung: Grüne und SPD fallen um
    Hinter den Kulissen werden einzelne Personen aus dem politischen Umfeld aktiv. Allen voran die ehemalige Abgeordnete Renate Raststätter.
    Die Günen ändern ihre Meinung zum Thema Mindestalter für den Jugendfischereischein. Die SPD hält sich zurück. CDU und FDP kämpfen weiterhin für unsere Sache.
    Auch in der Nachfolgenden Diskussion werden keine stichhaltigen neuen Argumente offengelegt, welche die Meinungsänderung begründen würden.

    Der Wind dreht sich und wir müssen befürchten das wir unser Ziel nicht erreichen.

  • 14.03.2012 2. Lesung des Gesetzentwurfs
    Die CDU und FDP wundert sich über den Meinungswechsel bei den Grünen und der SPD.
    Die Reduzierung des Mindestalters von 10 auf 7 Jahre wird aus dem Änderungsantrag herausgenommen. Verabschiedet sind nur die Teile welche notwendig sind um EU Vorschriften umzusetzen.

    Protokoll der Lesung: siehe Seite 1590-1585

  • Reaktionen in Presse und TV
    In der Presse und im Fernsehen gab es verschiedene Reaktionen zum Vorgang:

    Mannheimer Morgen
    CDU Fraktion
    SWR3 Zur Sache Baden-Württemberg: zu Jung zum töten

Wir rufen hiermit alle auf sich an der öffentlichen Diskussion um das Thema zu beteiligen bzw. diese zu intensivieren.
Setzen Sie sich für unsere gemeinsame Sache ein.

Stellungnahme SWR Fernsehbericht

Zur Sache Baden-Württemberg im SWR Fernsehen am 29.03.2012: Alt genug zum töten: Jugendfischereischein mit 7 Jahren.

Persönlicher Kommentar von Bertram Wanner (Präsident ASV Konstanz).
Ausbilder im Rahmen der Vorbereitungskurse zur Fischerprüfung. Vorstandsmitglied des ASV Konstanz.

Als erstes möchte ich ergänzen, was die Regelungen für den Jugendfischereischein heute sind. Das hat im Beitrag vollständig gefehlt:

Jugendliche, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, können einen Jugendfischereischein beantragen. Er berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei unter Aufsicht einer mindestens achtzehn Jahre alten Person, die Inhaber eines gültigen Fischereischeins ist. Das bedeutet, dass Jugendliche niemals ohne Aufsicht einen Fisch fangen und töten. Die Aufsicht selbst hat eine fundierte Ausbildung im Rahmen der Vorbereitungskurse und eine entsprechende Prüfung absolviert (und das ist auch richtig und notwendig).

Wer sich darüber beschwert, dass Angler Fische einzeln und schnell fangen, waidgerecht töten und der Verwertung durch den Menschen zuführen hat sich deutlich von den Realitäten der menschlichen Existenz entfernt. Wir müssen dafür sorgen, dass unsere Kinder so bald wie möglich einen Verantwortungsvollen Umgang mit der Natur und deren Ressourcen lernen. Die Angler nutzen Ihre Gewässer um daraus Fische zu entnehmen. Die Entnahme wird reguliert und gleichzeitig das gesamte Biotop in dem die Fische leben gepflegt. All dies tun Angler in der täglichen Vereinsarbeit und die gesamte Gesellschaft profitiert davon. Daran sollten die Kinder und Jugendlichen so früh wie möglich in vollem Umfang teilnehmen. Dazu gehört natürlich auch das Angeln selbst. Man kann glaube ich leicht erkennen, dass das Angeln weit über das Fangen und töten von Fischen hinaus geht. Um Fische zu fangen müssen wir deren Lebensgewohnheiten und damit das Ökologische System in dem sie leben studieren und Erkenntnisse darüber gewinnen. Es geht um die Nahrung der Fische, deren Fortpflanzung und die notwendigen Bedingungen hierfür. Angler nutzen und pflegen einen Lebensraum der mit einem der kostbarsten Stoffe unserer Existenz gefüllt ist: dem Wasser.

Von Hr. Lawo (Landestierschutzverband Baden-Württemberg) wurde im Beitrag vorgebracht, dass Tiere von Jugendlichen erst ab 16 Jahren erworben werden dürfen. Das ist richtig, jedoch sind die Tiere nach dem Kauf mit Sicherheit in Händen von Kindern die wesentlich jünger sind und das über lange Zeiträume und auch ohne Aufsicht. Ich möchte nicht wissen was da alles vorfällt. Wir erleben alle 2 Jahre beim Ablassen eines Biotopes, was so alles an Lebewesen aus den Aquarien aus Unkenntnis entsorgt wird. Beim Angeln sind die Kinder immer unter Aufsicht und die Fische selbst werden schnell und sachgerecht getötet. Ich kann daran nichts Verwerfliches erkennen.

Der im Beitrag von Frau Renate Raststätter (Landesarbeitsgemeinschaft Mensch und Tier) gezeigte Totschläger mit biegsamem Stiel und Gewicht ist eine verbotene Schlagwaffe nach dem Waffengesetz. Dass Frau Raststätter glaubt, dass solche Waffen in der Fischerei eingesetzt werden (und selbst eine verbotene Waffe besitzt) zeugt von völliger Fehlinformation und auch von Desinteresse und Polemik. Wer so wenig über die Fischerei informiert ist, sollte sich am besten gar nicht zum Thema äußern.